Beitragsordnung

 

Traditions-, Kultur- und Kunstförderverein Museum Göltzsch Rodewisch

BEITRAGSORDNUNG

Gemäß § 5 Abs. 1 seiner Satzung hat sich der Traditions-, Kultur- und Kunstförderverein Museum Göltzsch Rodewisch auf seiner Gründungsversammlung am 7. Juni 2025 folgende Beitragsordnung gegeben:

§ 1 Beitragsverpflichtungen

(1)  Der jährliche Regelbeitrag liegt für

1.    natürliche Personen bei 20 Euro;

2.    juristische Personen bei 50 Euro;

3.    natürliche Personen, die Fördermitglieder sind bei 60 Euro

4.    Körperschaften des öffentlichen Rechts bei 100 Euro.

(2)  Der Beitrag ist gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung bis zum 1. Juli zu entrichten.

(3)  Ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 1. Juli nicht eingegangen, spricht der Schatzmeister zwei Mahnungen aus. Kommt es auch danach zu keinem Zahlungseingang kommen die Vorgaben des § 3 Abs. 4 der Satzung zur Anwendung.

(4)  Erfolgt die Aufnahme eines Mitgliedes innerhalb des laufenden Geschäftsjahres, so ist der volle Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Mitgliedes zu leisten.

§ 2 Ermäßigungen

Ermäßigungen nach § 5 Abs. 3 der Satzung sind Ermessensentscheidungen des Vorstandes. Der Vorstand berät über den Antrag eines Mitgliedes vertraulich.

§ 3 Zahlungsform

(1)   Der Beitrag wird von der vom Mitglied angegebenen Bankverbindung zum obigen Termin per Lastschriftverfahren eingezogen.

(2)   Im Einzelfall kann vom Lastschriftverfahren abgesehen werden.

§ 4 Außerkraftreten

Die Beitragsordnung tritt außer Kraft, wenn die Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschlossen hat. Änderungen gelten grundsätzlich mit dem Beginn eines neuen Geschäftsjahres (vgl. § 1 Abs. 3 der Satzung).

Beschlossen auf der Gründungsversammlung in Rodewisch am 7. Juni 2025.

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