Beitragsordnung
Traditions-,
Kultur- und Kunstförderverein Museum Göltzsch Rodewisch
BEITRAGSORDNUNG
Gemäß § 5 Abs. 1 seiner Satzung hat sich der Traditions-,
Kultur- und Kunstförderverein Museum Göltzsch Rodewisch auf seiner
Gründungsversammlung am 7. Juni 2025 folgende Beitragsordnung gegeben:
§ 1 Beitragsverpflichtungen
(1) Der
jährliche Regelbeitrag liegt für
1.
natürliche Personen bei 20 Euro;
2.
juristische Personen bei 50 Euro;
3.
natürliche Personen, die Fördermitglieder sind bei 60
Euro
4.
Körperschaften des öffentlichen Rechts bei 100 Euro.
(2) Der
Beitrag ist gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung bis zum 1. Juli zu entrichten.
(3) Ist
der Mitgliedsbeitrag bis zum 1. Juli nicht eingegangen, spricht der
Schatzmeister zwei Mahnungen aus. Kommt es auch danach zu keinem
Zahlungseingang kommen die Vorgaben des § 3 Abs. 4 der Satzung zur Anwendung.
(4) Erfolgt
die Aufnahme eines Mitgliedes innerhalb des laufenden Geschäftsjahres, so ist
der volle Jahresbeitrag innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Mitgliedes
zu leisten.
§ 2 Ermäßigungen
Ermäßigungen nach § 5 Abs. 3 der Satzung sind
Ermessensentscheidungen des Vorstandes. Der Vorstand berät über den Antrag
eines Mitgliedes vertraulich.
§ 3 Zahlungsform
(1) Der
Beitrag wird von der vom Mitglied angegebenen Bankverbindung zum obigen Termin
per Lastschriftverfahren eingezogen.
(2)
Im Einzelfall kann vom Lastschriftverfahren abgesehen
werden.
§ 4 Außerkraftreten
Die Beitragsordnung tritt außer Kraft, wenn die
Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschlossen hat. Änderungen
gelten grundsätzlich mit dem Beginn eines neuen Geschäftsjahres (vgl. § 1 Abs.
3 der Satzung).
Beschlossen auf der
Gründungsversammlung in Rodewisch am 7. Juni 2025.
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